Unternehmen, die die Voraussetzungen für die Durchführung einer ordentlichen Revision nicht erfüllen, jedoch mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben, haben sich eingeschränkt prüfen zu lassen.
Die eingeschränkte Revision ist eine schweizerische Sonderregelung für die Prüfung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, bei der Umfang und Tiefe der Prüfungshandlungen deutlich geringer sind als bei der ordentlichen Revision.
Die Prüfung bei einer eingeschränkten Revision beschränkt sich im Wesentlichen auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen.
Im Gegensatz zur ordentlichen Revision sind Prüfungshandlungen zur Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems, Inventurbeobachtungen und Einforderungen von Drittbestätigungen nicht Gegenstand der eingeschränkten Revision.