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Eingeschränkte Revision

Eingeschränkte Revision

Unternehmen, die die Voraussetzungen für die Durchführung einer ordentlichen Revision nicht erfüllen, jedoch mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben, haben sich eingeschränkt prüfen zu lassen.

Die eingeschränkte Revision ist eine schweizerische Sonderregelung für die Prüfung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, bei der Umfang und Tiefe der Prüfungshandlungen deutlich geringer sind als bei der ordentlichen Revision.

Die Prüfung bei einer eingeschränkten Revision beschränkt sich im Wesentlichen auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen.

Im Gegensatz zur ordentlichen Revision sind Prüfungshandlungen zur Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems, Inventurbeobachtungen und Einforderungen von Drittbestätigungen nicht Gegenstand der eingeschränkten Revision.

Aufgaben im Rahmen einer eingeschränkten Revision

Bei einer eingeschränkten Revision prüft die Revisionsstelle gem. Art. 729a Abs. 1 OR, ob:

  • die Jahresrechnung nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht
  • der Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht.

Nach der Beendigung der eingeschränkten Revision erstatten wir der Generalversammlung schriftlich einen zusammenfassenden Bericht über das Ergebnis der Revision. Der Bericht enthält:

  • einen Hinweis auf die eingeschränkte Natur der Revision
  • eine Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung
  • Angaben zur Unabhängigkeit und gegebenenfalls zum Mitwirken bei der Buchführung und zu anderen Dienstleistungen, die für die zu prüfende Gesellschaft erbracht wurden
  • Angaben zur Person, welche die Revision geleitet hat, und zu deren fachlicher Befähigung.

Bei der Berichterstattung im Rahmen der eingeschränkten Revision gibt die Revisionsstelle, im Gegensatz zur ordentlichen Revision, keine Empfehlung zur Genehmigung oder Rückweisung der Jahresrechnung ab.

Gerne können Sie uns für weitere Abklärungen kontaktieren.